S 3 (17) AS 319/06•Sozialgericht Duisburg, 2010-02-05, S 3 (17) AS 319/06
Sozialgericht Duisburg, 2010-02-05, S 3 (17) AS 319/06
S 3 (17) AS 319/06Sozialversicherungsgericht05.02.2010
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Duisburg — S 3 (17) AS 319/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-02-05
Aktenzeichen: S 3 (17) AS 319/06
ECLI: ECLI:DE:SGDU:2010:0205.S3.17AS319.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer
Tenor
Der Bescheid vom 12.07.2006 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 08.11.2006 wird insoweit aufgehoben, als von der Klägerin ein Betrag von mehr als 590,90 EUR gefordert wird.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten dem Grunde nach zu 1/2.
Die Berufung wird zugelassen.
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