S 10 R 101/09•Sozialgericht Duisburg, 2010-09-02, S 10 R 101/09
Sozialgericht Duisburg, 2010-09-02, S 10 R 101/09
S 10 R 101/09Sozialversicherungsgericht02.09.2010
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Duisburg — S 10 R 101/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-09-02
Aktenzeichen: S 10 R 101/09
ECLI: ECLI:DE:SGDU:2010:0902.S10R101.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Kammer
Tenor
Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 04.02.2009 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 12.06.2009 verurteilt, dem Kläger ab dem 01.02.2009 eine Altersrente wegen Arbeitslosigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu gewähren.
Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers.
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