Sozialgericht Duisburg, 2010-10-07, S 5 AS 3308/10 ER

S 5 AS 3308/10 ERSozialversicherungsgericht07.10.2010

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Duisburg — S 5 AS 3308/10 ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-10-07

Aktenzeichen: S 5 AS 3308/10 ER

ECLI: ECLI:DE:SGDU:2010:1007.S5AS3308.10ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Kammer

Tenor

Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, der Antragstellerin zur Bestreitung ihres Umzuges in die Raffelbergerstr. in E. vorläufig bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens ein Darlehen in Höhe von EUR 998,41 zu gewähren.

Die Antragsgegnerin trägt die außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin.

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