S 5 AS 3308/10 ER•Sozialgericht Duisburg, 2010-10-07, S 5 AS 3308/10 ER
Sozialgericht Duisburg, 2010-10-07, S 5 AS 3308/10 ER
S 5 AS 3308/10 ERSozialversicherungsgericht07.10.2010
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Duisburg — S 5 AS 3308/10 ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-10-07
Aktenzeichen: S 5 AS 3308/10 ER
ECLI: ECLI:DE:SGDU:2010:1007.S5AS3308.10ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Kammer
Tenor
Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, der Antragstellerin zur Bestreitung ihres Umzuges in die Raffelbergerstr. in E. vorläufig bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens ein Darlehen in Höhe von EUR 998,41 zu gewähren.
Die Antragsgegnerin trägt die außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin.
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