S 36 AS 3682/10 ER•Sozialgericht Duisburg, 2010-10-12, S 36 AS 3682/10 ER
Sozialgericht Duisburg, 2010-10-12, S 36 AS 3682/10 ER
S 36 AS 3682/10 ERSozialversicherungsgericht12.10.2010
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Duisburg — S 36 AS 3682/10 ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-10-12
Aktenzeichen: S 36 AS 3682/10 ER
ECLI: ECLI:DE:SGDU:2010:1012.S36AS3682.10ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 36. Kammer
Tenor
Der Antragsgegner wird verpflichtet von dem Einkommen des Antragstellers einen weiteren Betrag in Höhe von 30,00 EUR (Versicherungspauschale) abzuziehen.
Im übrigen wird der Antrag abgelehnt.
Die Kosten hat der Antragsgegner zu 1/10 zu tragen.
Dem Ast. wird für das Verfahren vor dem Sozialgericht Duisburg Prozesskostenhilfe ab Antragstellung bewilligt und Rechtsanwalt Dr. W. C. beigeordnet.
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