S 10 R 332/08•Sozialgericht Duisburg, 2010-10-15, S 10 R 332/08
Sozialgericht Duisburg, 2010-10-15, S 10 R 332/08
S 10 R 332/08Sozialversicherungsgericht15.10.2010
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Duisburg — S 10 R 332/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-10-15
Aktenzeichen: S 10 R 332/08
ECLI: ECLI:DE:SGDU:2010:1015.S10R332.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Kammer
Tenor
Der Bescheid vom 07.05.2008 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 26.09.2008 wird aufgehoben.
Es wird festgestellt, dass die Tätigkeit der Klägerin bei dem Beigeladenen ab dem 01.10.2006 nicht im Rahmen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses ausgeübt wird und keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung und nach dem Arbeitsförderungsrecht besteht.
Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Klägerin und des Beigeladenen.
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