S 38 (27) AS 514/07•Sozialgericht Duisburg, 2010-10-26, S 38 (27) AS 514/07
Sozialgericht Duisburg, 2010-10-26, S 38 (27) AS 514/07
S 38 (27) AS 514/07Sozialversicherungsgericht26.10.2010
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Duisburg — S 38 (27) AS 514/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-10-26
Aktenzeichen: S 38 (27) AS 514/07
ECLI: ECLI:DE:SGDU:2010:1026.S38.27AS514.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 38. Kammer
Tenor
In Abänderung des Änderungsbescheides vom 15.05.2007 in der Fassung des Änderungsbescheides vom 18.06.2007 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 03.12.2007 wird die Beklagte verurteilt, an den Kläger weitere Kosten der Unterkunft für den Monat Juni 2006 in Höhe von 45,31 EUR zu zahlen.
Unter Aufhebung des Bescheides vom 10.05.2007 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 03.12.2007 wird die Beklagte verurteilt, an den Kläger Renovierungskosten in Höhe von 605 EUR zu zahlen und den Antrag des Klägers auf Übernahme der Kosten für seinen Umzug in die Wohnung Schacht-Franz-Straße in 45xxx E. unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu bescheiden.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Beklagte trägt 1/4 der außergerichtlichen Kosten des Klägers.
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