S 5 AS 1866/10•Sozialgericht Duisburg, 2011-07-29, S 5 AS 1866/10
Sozialgericht Duisburg, 2011-07-29, S 5 AS 1866/10
S 5 AS 1866/10Sozialversicherungsgericht29.07.2011
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Duisburg — S 5 AS 1866/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-07-29
Aktenzeichen: S 5 AS 1866/10
ECLI: ECLI:DE:SGDU:2011:0729.S5AS1866.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Kammer
Tenor
Die Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 4.2.2010 in der Fassung des Änderungsbescheides vom 22.4.2010 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 5.5.2010 verurteilt, den Klägern für die Zeit vom 4.2.2010 bis 31.7.2010 Grundsicherungsleistungen in gesetzlicher Höhe unter Berücksichtigung von EUR 512,00 monatlich an Kosten für Unterkunft und Heizung zu gewähren. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Kläger. Die Berufung wird zugelassen.
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