S 10 R 329/10 WA•Sozialgericht Duisburg, 2012-05-24, S 10 R 329/10 WA
Sozialgericht Duisburg, 2012-05-24, S 10 R 329/10 WA
S 10 R 329/10 WASozialversicherungsgericht24.05.2012
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Duisburg — S 10 R 329/10 WA — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-05-24
Aktenzeichen: S 10 R 329/10 WA
ECLI: ECLI:DE:SGDU:2012:0524.S10R329.10WA.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Kammer
Tenor
Der Bescheid der Beklagten vom 02.02.2004 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 17.07.2006 und in Gestalt des Bescheides vom 05.09.2011 wird insoweit aufgehoben, als bezüglich der Tätigkeit des Beigeladenen für die Klägerin vom 01.03.2002 bis zum31.12.2002 Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung und in der sozialen Pflegeversicherung festgestellt worden ist. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Beklagte trägt 1/8 der Gerichtskosten und der außergerichtlichen Kosten der Klägerin.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.