S 2 SO 450/11•Sozialgericht Duisburg, 2012-06-18, S 2 SO 450/11
Sozialgericht Duisburg, 2012-06-18, S 2 SO 450/11
S 2 SO 450/11Sozialversicherungsgericht18.06.2012
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Duisburg — S 2 SO 450/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-06-18
Aktenzeichen: S 2 SO 450/11
ECLI: ECLI:DE:SGDU:2012:0618.S2SO450.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Tenor
Die Beklagte wird unter Änderung der Bescheide vom 20.07.2011, 22.08.2011, 21.09.2011, 21.10.2011 und 21.11.2011 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 02.12.2011 sowie der Änderungsbe-scheide vom 19.12.2011, 20.01.2012, 22.02.2012, 23.03.2012 und 20.04.2012 verurteilt, den Klägern für die Zeit vom 01.08.2011 bis 31.08.2011 weitere Leistungen nach dem Vierten Kapitel des SGB XII nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ohne Anrechnung russischer Renten als Einkommen und für die Zeit vom 01.09.2011 bis 30.06.2012 ohne Anrechnung der auf die Leiden der Kläger im Zwei-ten Weltkrieg bezogenen Rentenanteile zu gewähren. Die Beklagte trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Kläger.
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