S 37 R 777/11•Sozialgericht Duisburg, 2013-01-18, S 37 R 777/11
Sozialgericht Duisburg, 2013-01-18, S 37 R 777/11
S 37 R 777/11Sozialversicherungsgericht18.01.2013
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Duisburg — S 37 R 777/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-01-18
Aktenzeichen: S 37 R 777/11
ECLI: ECLI:DE:SGDU:2013:0118.S37R777.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 37. Kammer
Tenor
Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 04.11.2010 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 16.05.2011 verurteilt, den Kläger gemäß § 6 Abs.1 Nr.1 SGB VI mit Wirkung ab dem 26.10.2010 von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung zu befreien. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Beklagte trägt 90% der außergerichtlichen Kosten des Klägers.
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