Sozialgericht Duisburg, 2013-02-25, S 41 AS 407/13 ER

S 41 AS 407/13 ERSozialversicherungsgericht25.02.2013

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Duisburg — S 41 AS 407/13 ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-02-25

Aktenzeichen: S 41 AS 407/13 ER

ECLI: ECLI:DE:SGDU:2013:0225.S41AS407.13ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 41. Kammer

Tenor

Der Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes wird abgelehnt. Die Beteiligten haben einander keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt R. aus D. wird abgelehnt.

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