S 33 AL 379/12•Sozialgericht Duisburg, 2013-09-04, S 33 AL 379/12
Sozialgericht Duisburg, 2013-09-04, S 33 AL 379/12
S 33 AL 379/12Sozialversicherungsgericht04.09.2013
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Duisburg — S 33 AL 379/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-09-04
Aktenzeichen: S 33 AL 379/12
ECLI: ECLI:DE:SGDU:2013:0904.S33AL379.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 33. Kammer
Tenor
- Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 27.02.2012 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 29.06.2012 verpflichtet, über den Antrag des Klägers auf Gewährung von Gründungszuschuss unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts ermessensfehlerfrei neu zu entscheiden.
- Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers.
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