Sozialgericht Duisburg, 2013-11-14, S 52 SO 331/10

S 52 SO 331/10Sozialversicherungsgericht14.11.2013

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Duisburg — S 52 SO 331/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-11-14

Aktenzeichen: S 52 SO 331/10

ECLI: ECLI:DE:SGDU:2013:1114.S52SO331.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 52. Kammer

Tenor

Der Bescheid der Beklagten vom 22.03.2010 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 16.05.2011 sowie die Bescheide der Beklagten vom 30.08.2007 und 20.12.2007 werden aufgehoben. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger für den Zeitraum vom 01.01.2006 bis 30.06.2007 Leistungen der Eingliederungshilfe in Höhe von insgesamt 3.231,00 Euro zu gewähren. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Beklagte erstattet dem Kläger 40 % der notwendigen außergerichtlichen Kosten.

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