Sozialgericht Duisburg, 2015-02-20, S 35 AS 518/15 ER

S 35 AS 518/15 ERSozialversicherungsgericht20.02.2015

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Duisburg — S 35 AS 518/15 ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-02-20

Aktenzeichen: S 35 AS 518/15 ER

ECLI: ECLI:DE:SGDU:2015:0220.S35AS518.15ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 35. Kammer

Tenor

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung vom 09.02.2015 wird abgelehnt. Die Beteiligten haben einander keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten. Den Antragstellern wird für diesen Rechtszug ab Antragstellung Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt Dr. L. aus F beigeordnet.

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