S 35 AS 518/15 ER•Sozialgericht Duisburg, 2015-02-20, S 35 AS 518/15 ER
Sozialgericht Duisburg, 2015-02-20, S 35 AS 518/15 ER
S 35 AS 518/15 ERSozialversicherungsgericht20.02.2015
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Duisburg — S 35 AS 518/15 ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-02-20
Aktenzeichen: S 35 AS 518/15 ER
ECLI: ECLI:DE:SGDU:2015:0220.S35AS518.15ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 35. Kammer
Tenor
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung vom 09.02.2015 wird abgelehnt. Die Beteiligten haben einander keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten. Den Antragstellern wird für diesen Rechtszug ab Antragstellung Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt Dr. L. aus F beigeordnet.
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