S 48 SO 417/12•Sozialgericht Duisburg, 2015-09-15, S 48 SO 417/12
Sozialgericht Duisburg, 2015-09-15, S 48 SO 417/12
S 48 SO 417/12Sozialversicherungsgericht15.09.2015
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Duisburg — S 48 SO 417/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-09-15
Aktenzeichen: S 48 SO 417/12
ECLI: ECLI:DE:SGDU:2015:0915.S48SO417.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 48. Kammer
Tenor
Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 13.10.2011 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 22.08.2012 verurteilt, die Kosten des Klägers für die Inanspruchnahme von Leistungen des Beigeladenen in dem Zeitraum vom 22.01.2011 bis zum 06.12.2012 in Höhe von 20.290,01 EUR zu übernehmen.
Der Beklagte trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten des Klägers.
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