S 5 AS 1356/14•Sozialgericht Duisburg, 2016-02-12, S 5 AS 1356/14
Sozialgericht Duisburg, 2016-02-12, S 5 AS 1356/14
S 5 AS 1356/14Sozialversicherungsgericht12.02.2016
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Duisburg — S 5 AS 1356/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-02-12
Aktenzeichen: S 5 AS 1356/14
ECLI: ECLI:DE:SGDU:2016:0212.S5AS1356.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Kammer
Tenor
Der Bescheid vom 22.11.2013 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 27.02.2014 wird aufgehoben, soweit eine Minderung von mehr als 30 % des maßgebenden Regelbedarfs festgestellt wird. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Der Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers zu ½.
Die Berufung wird zugelassen.
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