S 10 R 1451/15 ER•Sozialgericht Duisburg, 2016-04-05, S 10 R 1451/15 ER
Sozialgericht Duisburg, 2016-04-05, S 10 R 1451/15 ER
S 10 R 1451/15 ERSozialversicherungsgericht05.04.2016
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Duisburg — S 10 R 1451/15 ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-04-05
Aktenzeichen: S 10 R 1451/15 ER
ECLI: ECLI:DE:SGDU:2016:0405.S10R1451.15ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Kammer
Tenor
Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 14.12.2015 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 01.03.2016 wird abgelehnt.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
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