S 21 R 411/11•Sozialgericht Duisburg, 2016-04-13, S 21 R 411/11
Sozialgericht Duisburg, 2016-04-13, S 21 R 411/11
S 21 R 411/11Sozialversicherungsgericht13.04.2016
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Duisburg — S 21 R 411/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-04-13
Aktenzeichen: S 21 R 411/11
ECLI: ECLI:DE:SGDU:2016:0413.S21R411.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Kammer
Tenor
Der Bescheid der Beklagten vom 20.09.2010 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 11.03.2011 wird aufgehoben.
Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger mit dem Hörgerät KINDzeno K3 eigen-anteilsfrei abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung von 20 Euro zu versorgen.
Die Beklagte hat dem Kläger die außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
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