S 10 R 709/14•Sozialgericht Duisburg, 2016-05-19, S 10 R 709/14
Sozialgericht Duisburg, 2016-05-19, S 10 R 709/14
S 10 R 709/14Sozialversicherungsgericht19.05.2016
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Duisburg — S 10 R 709/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-05-19
Aktenzeichen: S 10 R 709/14
ECLI: ECLI:DE:SGDU:2016:0519.S10R709.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Kammer
Tenor
Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 12.02.2014 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 04.06.2014 verurteilt, die Klägerin bezogen auf die Tätigkeit bei der Beigeladenen ab dem 01.06.2013 von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung zu befreien. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Klägerin. Außergerichtliche Kosten der Beigeladenen sind nicht zu erstatten.
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