S 49 AS 1653/16 ER•Sozialgericht Duisburg, 2016-06-15, S 49 AS 1653/16 ER
Sozialgericht Duisburg, 2016-06-15, S 49 AS 1653/16 ER
S 49 AS 1653/16 ERSozialversicherungsgericht15.06.2016
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Duisburg — S 49 AS 1653/16 ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-06-15
Aktenzeichen: S 49 AS 1653/16 ER
ECLI: ECLI:DE:SGDU:2016:0615.S49AS1653.16ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 49. Kammer
Tenor
Die Beigeladene wird im Wege einstweiliger Anordnung vorläufig dazu verpflichtet, der Antragstellerin für die Zeit vom 19.04.2016 bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache, längstens jedoch für sechs Monate, Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel des Zwölften Buch Sozialgesetzbuch [SGB XII] in Form des jeweiligen Regelsatzes unter Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen zu gewähren. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
Die Beigeladene hat der Antragstellerin die notwendigen außergerichtlichen Kosten zu 1/3 erstatten.
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