Sozialgericht Duisburg, 2016-07-22, S 12 AL 371/15 ER

S 12 AL 371/15 ERSozialversicherungsgericht22.07.2016

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Duisburg — S 12 AL 371/15 ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-07-22

Aktenzeichen: S 12 AL 371/15 ER

ECLI: ECLI:DE:SGDU:2016:0722.S12AL371.15ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 12. Kammer

Tenor

Die Antragsgegnerin wird vorläufig verpflichtet, gegenüber der Antragstellerin die Vollstreckung aus dem Bescheid vom 21.07.2014 einzustellen, bis zweifelsfrei nachgewiesen ist, ob und ggf. in welcher Höhe noch eine Restforderung offen ist. Die Antragsgegnerin und der Beigeladene tragen die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin je zur Hälfte.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.