S 12 AL 371/15 ER•Sozialgericht Duisburg, 2016-07-22, S 12 AL 371/15 ER
Sozialgericht Duisburg, 2016-07-22, S 12 AL 371/15 ER
S 12 AL 371/15 ERSozialversicherungsgericht22.07.2016
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Duisburg — S 12 AL 371/15 ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-07-22
Aktenzeichen: S 12 AL 371/15 ER
ECLI: ECLI:DE:SGDU:2016:0722.S12AL371.15ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Kammer
Tenor
Die Antragsgegnerin wird vorläufig verpflichtet, gegenüber der Antragstellerin die Vollstreckung aus dem Bescheid vom 21.07.2014 einzustellen, bis zweifelsfrei nachgewiesen ist, ob und ggf. in welcher Höhe noch eine Restforderung offen ist. Die Antragsgegnerin und der Beigeladene tragen die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin je zur Hälfte.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.