S 48 SO 69/15•Sozialgericht Duisburg, 2016-08-23, S 48 SO 69/15
Sozialgericht Duisburg, 2016-08-23, S 48 SO 69/15
S 48 SO 69/15Sozialversicherungsgericht23.08.2016
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Duisburg — S 48 SO 69/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-08-23
Aktenzeichen: S 48 SO 69/15
ECLI: ECLI:DE:SGDU:2016:0823.S48SO69.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 48. Kammer
Tenor
Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 23.12.2014 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 11.03 2015 verurteilt, die Kosten für die Inanspruchnahme der Einrichtung der Beigeladenen in dem Zeitraum vom 12.08.2014 bis einschließlich November 2014 in Höhe von 3.692,42 EUR zu übernehmen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin zu drei Vierteln.
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