S 49 AS 3602/15•Sozialgericht Duisburg, 2017-01-24, S 49 AS 3602/15
Sozialgericht Duisburg, 2017-01-24, S 49 AS 3602/15
S 49 AS 3602/15Sozialversicherungsgericht24.01.2017
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Duisburg — S 49 AS 3602/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-01-24
Aktenzeichen: S 49 AS 3602/15
ECLI: ECLI:DE:SGDU:2017:0124.S49AS3602.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 49. Kammer
Tenor
Die Beklagte wird unter entsprechender Abänderung des Bescheides vom 09.02.2015 und des Widerspruchsbescheides vom 07.09.2015 verurteilt, dem Kläger für den 31.08.2015 Leistungen in Höhe von 25,47 EUR zu gewähren. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Außergerichtliche Kosten des Klägers sind nicht zu erstatten.
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