S 41 AS 3886/15•Sozialgericht Duisburg, 2017-09-14, S 41 AS 3886/15
Sozialgericht Duisburg, 2017-09-14, S 41 AS 3886/15
S 41 AS 3886/15Sozialversicherungsgericht14.09.2017
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Duisburg — S 41 AS 3886/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-09-14
Aktenzeichen: S 41 AS 3886/15
ECLI: ECLI:DE:SGDU:2017:0914.S41AS3886.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 41. Kammer
Tenor
Der Bescheid der Beklagten vom 25.03.2015 in Gestalt des Teilabhilfebescheids vom 07.08.2015 wird abgeändert und die Beklagte verurteilt, der Klägerin für den Zeitraum 01.01.2015 bis 30.06.2015 weitere Leistungen für die Kosten der Unterkunft und Heizung in Höhe von monatlich 8,00 EUR zu gewähren. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin zu 6 %.
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