S 49 AS 5042/18 ER•Sozialgericht Duisburg, 2019-02-12, S 49 AS 5042/18 ER
Sozialgericht Duisburg, 2019-02-12, S 49 AS 5042/18 ER
S 49 AS 5042/18 ERSozialversicherungsgericht12.02.2019
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Duisburg — S 49 AS 5042/18 ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-02-12
Aktenzeichen: S 49 AS 5042/18 ER
ECLI: ECLI:DE:SGDU:2019:0212.S49AS5042.18ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 49. Kammer
Tenor
Der Antragsgegner wird im Wege einstweiliger Anordnung vorläufig dazu verpflichtet, den Antragstellern für die Zeit vom 06.12.2018 bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache, längstens jedoch bis zum 30.06.2019, jeweils Leistungen nach dem SGB II in gesetzlicher Höhe ohne Berücksichtigung eines Versagungsbetrages von monatlich 154,00 EUR zu gewähren. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
Der Antragsgegner trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Antragsteller.
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