S 10 BA 7/19 ER•Sozialgericht Duisburg, 2019-05-03, S 10 BA 7/19 ER
Sozialgericht Duisburg, 2019-05-03, S 10 BA 7/19 ER
S 10 BA 7/19 ERSozialversicherungsgericht03.05.2019
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Duisburg — S 10 BA 7/19 ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-05-03
Aktenzeichen: S 10 BA 7/19 ER
ECLI: ECLI:DE:SGDU:2019:0503.S10BA7.19ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Kammer
Tenor
Die aufschiebende Wirkung des Widerspruches der Antragstellerin vom 08.01.2019 gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 13.12.2018 wird angeordnet.
Im übrigen wird der Antrag abgelehnt.
Die Antragsgegnerin trägt 4/5 der gerichtlichen Kosten und der außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin. Die Antragstellerin trägt 1/5 der gerichtlichen Kosten.
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