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S 54 KR 763/19•Sozialgericht Duisburg, 2020-11-04, S 54 KR 763/19
S 54 KR 763/19Sozialversicherungsgericht04.11.2020
Entscheidungsdatum: 2020-11-04
Aktenzeichen: S 54 KR 763/19
ECLI: ECLI:DE:SGDU:2020:1104.S54KR763.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 54. Kammer
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 7.269,73 EUR nebst Zinsen i. H. v. zwei Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.05.2019 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 7.269,73 EUR festgesetzt.
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