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S 38 AS 3031/21 ER•Sozialgericht Duisburg, 2021-12-13, S 38 AS 3031/21 ER
S 38 AS 3031/21 ERSozialversicherungsgericht13.12.2021
Entscheidungsdatum: 2021-12-13
Aktenzeichen: S 38 AS 3031/21 ER
ECLI: ECLI:DE:SGDU:2021:1213.S38AS3031.21ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 38. Kammer
Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, den Antragstellern vorläufig darlehnsweise Tilgungsleistungen in Höhe von 405,59 € monatlich für die Unterkunft in der Bogenstraße in Essen bis zur rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache, längstens jedoch bis zum 12.06.2022, zu gewähren.
Die Antragsgegnerin trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten Antragsteller.
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