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S 3 SO 94/22•Sozialgericht Duisburg, 2022-11-23, S 3 SO 94/22
S 3 SO 94/22Sozialversicherungsgericht23.11.2022
Entscheidungsdatum: 2022-11-23
Aktenzeichen: S 3 SO 94/22
ECLI: ECLI:DE:SGDU:2022:1123.S3SO94.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer
Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 02.11.2021 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 18.03.2022 verurteilt, die Klägerin mit einer Ausstattung ihres Talkers mit der Sprache Tamazight zu versorgen.
Die außergerichtlichen Kosten der Klägerin hat der Beklagte zu erstatten.
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