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S 17 KR 2238/22 KH•Sozialgericht Duisburg, 2023-01-30, S 17 KR 2238/22 KH
S 17 KR 2238/22 KHSozialversicherungsgericht30.01.2023
Entscheidungsdatum: 2023-01-30
Aktenzeichen: S 17 KR 2238/22 KH
ECLI: ECLI:DE:SGDU:2023:0130.S17KR2238.22KH.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Kammer
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 300,00 EUR nebst 2 Prozentpunkten Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 02.09.2022 zu zahlen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird auf 300,00 EUR festgesetzt.
Die Berufung wird nicht zugelassen.
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