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S 46 KR 1188/22 KH•Sozialgericht Duisburg, 2023-08-14, S 46 KR 1188/22 KH
S 46 KR 1188/22 KHSozialversicherungsgericht14.08.2023
Entscheidungsdatum: 2023-08-14
Aktenzeichen: S 46 KR 1188/22 KH
ECLI: ECLI:DE:SGDU:2023:0814.S46KR1188.22KH.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 46. Kammer
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 339,25 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 17.04.2022 zu zahlen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Berufung wird zugelassen.
Der Streitwert wird auf 339,25 Euro festgesetzt.
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