S 10 U 256/98•Sozialgericht Gelsenkirchen, 1999-06-14, S 10 U 256/98
Sozialgericht Gelsenkirchen, 1999-06-14, S 10 U 256/98
S 10 U 256/98Sozialversicherungsgericht14.06.1999
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Gelsenkirchen — S 10 U 256/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1999-06-14
Aktenzeichen: S 10 U 256/98
ECLI: ECLI:DE:SGGE:1999:0614.S10U256.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Kammer
Tenor
Der Bescheid der Beklagten vom 02.04.1998 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 30.09.1998 wird aufgehoben.
Die Beklagte wird verurteilt, den Unfall des Klägers am 15.10.1997 als Arbeitsunfall nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu entschädigen.
Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers.
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