Sozialgericht Gelsenkirchen, 1999-06-14, S 10 U 256/98

S 10 U 256/98Sozialversicherungsgericht14.06.1999

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Gelsenkirchen — S 10 U 256/98 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1999-06-14

Aktenzeichen: S 10 U 256/98

ECLI: ECLI:DE:SGGE:1999:0614.S10U256.98.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Kammer

Tenor

Der Bescheid der Beklagten vom 02.04.1998 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 30.09.1998 wird aufgehoben.

Die Beklagte wird verurteilt, den Unfall des Klägers am 15.10.1997 als Arbeitsunfall nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu entschädigen.

Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers.

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