S 11 AS 25/05 ER•Sozialgericht Gelsenkirchen, 2005-04-11, S 11 AS 25/05 ER
Sozialgericht Gelsenkirchen, 2005-04-11, S 11 AS 25/05 ER
S 11 AS 25/05 ERSozialversicherungsgericht11.04.2005
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Gelsenkirchen — S 11 AS 25/05 ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-04-11
Aktenzeichen: S 11 AS 25/05 ER
ECLI: ECLI:DE:SGGE:2005:0411.S11AS25.05ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Kammer
Tenor
Dem Antragsteller wird für das Verfahren vor dem Sozialgericht Gelsenkirchen Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt T gewährt. Die Antragsgegnerin wird im Wege einstweiliger Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller für die Erstausstattung der Wohnung Cstraße 00 in 00000 I einen Betrag von 355,00 EUR zu zahlen. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt. Die Antragsgegnerin trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Antragstellers zu 3/5.
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