S 4 AS 31/05 ER•Sozialgericht Gelsenkirchen, 2005-04-20, S 4 AS 31/05 ER
Sozialgericht Gelsenkirchen, 2005-04-20, S 4 AS 31/05 ER
S 4 AS 31/05 ERSozialversicherungsgericht20.04.2005
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Gelsenkirchen — S 4 AS 31/05 ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-04-20
Aktenzeichen: S 4 AS 31/05 ER
ECLI: ECLI:DE:SGGE:2005:0420.S4AS31.05ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Kammer
Tenor
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin X wird abgelehnt.
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