Sozialgericht Gelsenkirchen, 2005-05-24, S 4 AS 47/05 ER

S 4 AS 47/05 ERSozialversicherungsgericht24.05.2005

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Gelsenkirchen — S 4 AS 47/05 ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-05-24

Aktenzeichen: S 4 AS 47/05 ER

ECLI: ECLI:DE:SGGE:2005:0524.S4AS47.05ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Kammer

Tenor

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin N-P wird abgelehnt.

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