S 20 AL 56/05•Sozialgericht Gelsenkirchen, 2005-09-26, S 20 AL 56/05
Sozialgericht Gelsenkirchen, 2005-09-26, S 20 AL 56/05
S 20 AL 56/05Sozialversicherungsgericht26.09.2005
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Gelsenkirchen — S 20 AL 56/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-09-26
Aktenzeichen: S 20 AL 56/05
ECLI: ECLI:DE:SGGE:2005:0926.S20AL56.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Kammer
Tenor
Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 05.10.2004 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 16.02.2005 verurteilt, der Klägerin ab dem 01.09.2004 Arbeitslosengeld nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu gewähren.
Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Klägerin.
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