S 6 KN 177/03•Sozialgericht Gelsenkirchen, 2005-10-25, S 6 KN 177/03
Sozialgericht Gelsenkirchen, 2005-10-25, S 6 KN 177/03
S 6 KN 177/03Sozialversicherungsgericht25.10.2005
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Gelsenkirchen — S 6 KN 177/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-10-25
Aktenzeichen: S 6 KN 177/03
ECLI: ECLI:DE:SGGE:2005:1025.S6KN177.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Kammer
Tenor
Der Bescheid vom 22.08.2002 und der Widerspruchsbescheid vom 10.06.2003 werden aufgehoben. Die Beklagte wird verurteilt, den Bescheid vom 26.08.1996 teilweise zurückzunehmen und dem Kläger die Regelaltersrente unter zusätzlicher Berücksichtigung einer Ersatzzeit vom 07.04.1947 bis zum 31.03.1950 ab dem 01.01.1997 zu gewähren. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers.
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