S 8 SO 139/06•Sozialgericht Gelsenkirchen, 2007-04-17, S 8 SO 139/06
Sozialgericht Gelsenkirchen, 2007-04-17, S 8 SO 139/06
S 8 SO 139/06Sozialversicherungsgericht17.04.2007
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Gelsenkirchen — S 8 SO 139/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-04-17
Aktenzeichen: S 8 SO 139/06
ECLI: ECLI:DE:SGGE:2007:0417.S8SO139.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin die in der Zeit vom 01.06.2004 bis 31.12.2004 gewährte Hilfe in besonderen Lebenslagen -Krankenhilfe- in Höhe von 524,18 € für Frau L zahlen.
Die Beklagte trägt 65% und die Klägerin 35% der Kosten des Verfahrens.
Die Berufung wird zugelassen
Der Streitwert wird endgültig auf 7.085,84 € festgesetzt.
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