Sozialgericht Gelsenkirchen, 2007-09-20, S 22 AL 150/06

S 22 AL 150/06Sozialversicherungsgericht20.09.2007

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Gelsenkirchen — S 22 AL 150/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-09-20

Aktenzeichen: S 22 AL 150/06

ECLI: ECLI:DE:SGGE:2007:0920.S22AL150.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Kammer

Tenor

Der Bescheid der Beklagten vom 07.11.2006 in der Fassung des Widerspruchsbeschedes vom 20.11.2006 wird aufgehoben. Es wird festgestellt, dass die Voraussetzungen des § 3 Abs. 1 Satz 1 Hr. 2 a Altersteilzeitgesetz ab dem 01.10.2006 erfüllt sind. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin ab dem 01.10.2006 Leistungen nach § 4 Altersteilzeitgesetz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu zahlen. Der Beklagten werden die außergerichtlichen Kosten auferlegt.

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