S 29 R 212/08•Sozialgericht Gelsenkirchen, 2009-02-06, S 29 R 212/08
Sozialgericht Gelsenkirchen, 2009-02-06, S 29 R 212/08
S 29 R 212/08Sozialversicherungsgericht06.02.2009
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Gelsenkirchen — S 29 R 212/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-02-06
Aktenzeichen: S 29 R 212/08
ECLI: ECLI:DE:SGGE:2009:0206.S29R212.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 29. Kammer
Tenor
Die Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 05.03.2008 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 07.07.2008 verpflichtet, dem Kläger ab dem 01.04.2008 eine Altersrente für langjährig Versicherte ohne Abzug einer fiktiven rumänischen Rente zu gewähren. Die Beklagte trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten des Klägers.
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