S 22 AL 35/08•Sozialgericht Gelsenkirchen, 2009-08-25, S 22 AL 35/08
Sozialgericht Gelsenkirchen, 2009-08-25, S 22 AL 35/08
S 22 AL 35/08Sozialversicherungsgericht25.08.2009
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Gelsenkirchen — S 22 AL 35/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-08-25
Aktenzeichen: S 22 AL 35/08
ECLI: ECLI:DE:SGGE:2009:0825.S22AL35.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Kammer
Tenor
Der Bescheid der Beklagten vom 18.02.2008 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 01.04.2008 wird aufgehoben. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger für die Zeit ab dem 05.12.2007 für sechs Monate Arbeitslosengeld nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu bewilligen. Der Beklagten werden die außergerichtlichen Kosten des Klägers auferlegt.
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