S 18 KN 128/09 U•Sozialgericht Gelsenkirchen, 2010-02-24, S 18 KN 128/09 U
Sozialgericht Gelsenkirchen, 2010-02-24, S 18 KN 128/09 U
S 18 KN 128/09 USozialversicherungsgericht24.02.2010
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Gelsenkirchen — S 18 KN 128/09 U — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-02-24
Aktenzeichen: S 18 KN 128/09 U
ECLI: ECLI:DE:SGGE:2010:0224.S18KN128.09U.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Kammer
Tenor
Der Bescheid der Beklagten vom 20.10.2006 in der Fassung des Wider-spruchsbescheides vom 22.04.2009 wird aufgehoben; die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger aus Anlass einer Berufskrankheit Nr. 2108 der Anlage zur Berufskrankheitenverordnung {bandscheibenbedingte Erkrankungen der Lendenwirbelsäule durch fangjähriges Heben oder Tragen schwerer Lasten oder durch langjährige Tätigkeiten in extremer Rumpfbeugehaltung, die zur Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungen haben, die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich waren oder sein können) ab 29.07.2008 eine Verletztenrente nach einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von 20 v.H. zu gewähren. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers.
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