S 27 AS 667/11 ER•Sozialgericht Gelsenkirchen, 2011-03-30, S 27 AS 667/11 ER
Sozialgericht Gelsenkirchen, 2011-03-30, S 27 AS 667/11 ER
S 27 AS 667/11 ERSozialversicherungsgericht30.03.2011
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Gelsenkirchen — S 27 AS 667/11 ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-03-30
Aktenzeichen: S 27 AS 667/11 ER
ECLI: ECLI:DE:SGGE:2011:0330.S27AS667.11ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 27. Kammer
Tenor
Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller für die Zeit vom 22.03.2011 bis zum 31.05.2011 vorläufig monatlich 364,00 EUR zu gewähren.
Im Übrigen wird der Antrag zurückgewiesen.
Die Antragsgegnerin trägt 50 % der notwendigen außergerichtlichen Kosten des Antragstellers. Gründe:
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