Sozialgericht Gelsenkirchen, 2014-03-26, S 18 R 78/13

S 18 R 78/13Sozialversicherungsgericht26.03.2014

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Gelsenkirchen — S 18 R 78/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-03-26

Aktenzeichen: S 18 R 78/13

ECLI: ECLI:DE:SGGE:2014:0326.S18R78.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Kammer

Tenor

Der Bescheid der Beklagten vom 20.06.2012 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 03.01.2013 wird aufgehoben. Es wird festgestellt, dass die Beigeladene in der Zeit vom 01.09.2011 bis zum 31.01.2012 bei der Klägerin nicht in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis gestanden hat. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens sowie die außergerichtlichen Kosten von der Klägerin und Beigeladenen. Der Streitwert wird auf 5.000 EUR festgesetzt.

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