S 18 R 78/13•Sozialgericht Gelsenkirchen, 2014-03-26, S 18 R 78/13
Sozialgericht Gelsenkirchen, 2014-03-26, S 18 R 78/13
S 18 R 78/13Sozialversicherungsgericht26.03.2014
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Gelsenkirchen — S 18 R 78/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-03-26
Aktenzeichen: S 18 R 78/13
ECLI: ECLI:DE:SGGE:2014:0326.S18R78.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Kammer
Tenor
Der Bescheid der Beklagten vom 20.06.2012 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 03.01.2013 wird aufgehoben. Es wird festgestellt, dass die Beigeladene in der Zeit vom 01.09.2011 bis zum 31.01.2012 bei der Klägerin nicht in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis gestanden hat. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens sowie die außergerichtlichen Kosten von der Klägerin und Beigeladenen. Der Streitwert wird auf 5.000 EUR festgesetzt.
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