S 16 KA 1/12•Sozialgericht Gelsenkirchen, 2014-10-23, S 16 KA 1/12
Sozialgericht Gelsenkirchen, 2014-10-23, S 16 KA 1/12
S 16 KA 1/12Sozialversicherungsgericht23.10.2014
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Gelsenkirchen — S 16 KA 1/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-10-23
Aktenzeichen: S 16 KA 1/12
ECLI: ECLI:DE:SGGE:2014:1023.S16KA1.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Kammer
Tenor
Der Beschluss des Beklagten vom 22.02.2012 wird aufgehoben. Der Beklagte wird verurteilt, über den Antrag der Klägerin unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichtes neu zu entscheiden. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen, diese tragen die Beigeladenen selbst.
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