S 52 R 672/15•Sozialgericht Gelsenkirchen, 2015-04-23, S 52 R 672/15
Sozialgericht Gelsenkirchen, 2015-04-23, S 52 R 672/15
S 52 R 672/15Sozialversicherungsgericht23.04.2015
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Gelsenkirchen — S 52 R 672/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-04-23
Aktenzeichen: S 52 R 672/15
ECLI: ECLI:DE:SGGE:2015:0423.S52R672.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 52
Tenor
Der Bescheid der Beklagten vom 23.04.2015 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 14.10.2015 wird aufgehoben.
Es wird festgestellt, dass der Kläger aufgrund des Bescheides der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte vom 09.08.1995 weiterhin von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit ist.
Die Beklagte hat dem Kläger die notwendigen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
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