S 21 AL 222/14•Sozialgericht Gelsenkirchen, 2015-05-27, S 21 AL 222/14
Sozialgericht Gelsenkirchen, 2015-05-27, S 21 AL 222/14
S 21 AL 222/14Sozialversicherungsgericht27.05.2015
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Gelsenkirchen — S 21 AL 222/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-05-27
Aktenzeichen: S 21 AL 222/14
ECLI: ECLI:DE:SGGE:2015:0527.S21AL222.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Kammer
Tenor
Die Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 04.03.2014 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 06.05.2014 verurteilt, dem Kläger Arbeitslosengeld I nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu gewähren. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers.
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