S 12 SO 225/13•Sozialgericht Gelsenkirchen, 2016-05-17, S 12 SO 225/13
Sozialgericht Gelsenkirchen, 2016-05-17, S 12 SO 225/13
S 12 SO 225/13Sozialversicherungsgericht17.05.2016
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Gelsenkirchen — S 12 SO 225/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-05-17
Aktenzeichen: S 12 SO 225/13
ECLI: ECLI:DE:SGGE:2016:0517.S12SO225.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Kammer
Tenor
Die Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 12.07.2013 sowie des weiteren Bescheides vom 12.07.2013 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 13.09.2013 verpflichtet, dem Kläger für den Monat Juli 2013 die Heizkostennachforderung in Höhe von 461,09 EUR so-wie für die Monate August 2013 bis April 2014 einen Betrag in Höhe von 147,00 EUR monatlich als Heizkostenpauschale zu gewähren. Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers.
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