S 31 AS 370/17 ER•Sozialgericht Gelsenkirchen, 2017-03-07, S 31 AS 370/17 ER
Sozialgericht Gelsenkirchen, 2017-03-07, S 31 AS 370/17 ER
S 31 AS 370/17 ERSozialversicherungsgericht07.03.2017
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Gelsenkirchen — S 31 AS 370/17 ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-03-07
Aktenzeichen: S 31 AS 370/17 ER
ECLI: ECLI:DE:SGGE:2017:0307.S31AS370.17ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 31. Kammer
Tenor
Die Anträge auf Erlass einstweiliger Anordnungen werden abgelehnt. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung von Rechtsanwalt Z aus H wird abgelehnt.
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