S 11 KR 1004/16•Sozialgericht Gelsenkirchen, 2017-07-27, S 11 KR 1004/16
Sozialgericht Gelsenkirchen, 2017-07-27, S 11 KR 1004/16
S 11 KR 1004/16Sozialversicherungsgericht27.07.2017
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Gelsenkirchen — S 11 KR 1004/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-07-27
Aktenzeichen: S 11 KR 1004/16
ECLI: ECLI:DE:SGGE:2017:0727.S11KR1004.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Kammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 733,57 Euro nebst 2 Prozentpunkten Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 24.06.2016 zu zahlen. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Die Berufung wird zugelassen. Der Streitwert wird auf 733,57 Euro festgesetzt.
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